Jahresabschluss


Der Jahresabschluss ist nicht nur eine Visitenkarte für Banken, Kunden, Lieferanten oder Versicherungen. Kreditentscheidungen bei Banken oder Versicherungen, eingeräumte Kreditlimits von Lieferanten oder die Beurteilung einer Lieferfähigkeit bei Kunden hängen nicht unwesentlich von einem Jahresabschluss ab. Für steuerliche Zwecke erstellt, ist er die Grundlage für die Festsetzung von Steuern.

Wir bringen unsere langjährige Erfahrung, aber auch unsere immer neu dazu gewonnenen Erkenntnisse ein, um einen Jahresabschluss, der den handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften entspricht, zu erstellen. Dabei vernachlässigen wir jedoch nicht die Interessen unserer Mandanten. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf größenabhängige oder branchenspezifische Besonderheiten, so z. B. für den Online-Handel, die Heilberufe oder Handelsvertreter.


Zum Kontaktformular

© SF Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung